FILMHOCHZEIT BY SVEN DITTGEN
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für alle Angebote und Leistungen von Sven Dittgen, handelnd unter der Marke Filmhochzeit (nachfolgend „Filmhochzeit“), gegenüber Verbrauchern und Unternehmern (nachfolgend „Auftraggeber“). Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn Filmhochzeit ihnen ausdrücklich zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail).
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
Angebote von Filmhochzeit sind freibleibend. Der Vertrag kommt zustande, wenn Filmhochzeit den Auftrag in Textform bestätigt oder der Auftraggeber das Angebot unterzeichnet bzw. in Textform annimmt und Filmhochzeit dies bestätigt.
§ 3 Leistung und Mitwirkung des Auftraggebers
Art und Umfang der Leistung ergeben sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Im Rahmen des vereinbarten Konzepts gestaltet Filmhochzeit Aufnahme, Schnitt, Musik und Dramaturgie nach eigenem künstlerischem Ermessen. Der Auftraggeber stellt rechtzeitig die erforderlichen Informationen zum Ablauf und zu den Örtlichkeiten bereit, benennt Ansprechpersonen und sorgt für Zutritt. Er informiert die anwesenden Personen über die Aufnahmen und holt erforderliche Drehgenehmigungen sowie Nutzungsrechte für Örtlichkeiten, Personen und Kunstwerke ein.
§ 4 Preise, Zahlung und Verzug
Es gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Preise. 50 Prozent der vereinbarten Summe sind nach Abschluss der Dreharbeiten fällig, der Restbetrag nach Lieferung innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen.
§ 5 Stornierung durch den Auftraggeber
Der Auftraggeber kann den Vertrag vor dem ersten Drehtermin kündigen. In diesem Fall steht Filmhochzeit eine pauschale Entschädigung für die reservierte Zeit und bereits getätigte Vorbereitungen zu, und zwar in Höhe von 10 Prozent der vereinbarten Summe bis zwei Wochen vor dem ersten Drehtermin, 30 Prozent ab zwei Wochen bis eine Woche vorher, 50 Prozent ab sieben Tagen bis einen Tag vorher und 100 Prozent am Drehtag. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Filmhochzeit kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; Filmhochzeit muss sich ersparte Aufwendungen und anderweitigen Erwerb anrechnen lassen. Gesetzliche Kündigungs- und Rücktrittsrechte bleiben unberührt.
§ 6 Verhinderung von Filmhochzeit
Ist Filmhochzeit am Drehtag unverschuldet verhindert (z. B. durch Krankheit), bemüht sie sich um gleichwertigen Ersatz. Gelingt das nicht, ist der Auftraggeber zum Rücktritt berechtigt; bereits geleistete Zahlungen werden erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen in diesem Fall nur im Rahmen von § 9.
§ 7 Lieferung
Lieferzeiten werden individuell vereinbart. Gerät Filmhochzeit in Lieferverzug, kann der Auftraggeber die gesetzlichen Rechte erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist geltend machen, soweit das Gesetz keine Fristsetzung entbehrlich macht. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich digital; über andere Datenträger wird individuell entschieden.
§ 8 Mängel
Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Ist die Leistung mangelhaft, hat Filmhochzeit zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Neuherstellung) auf eigene Kosten. Subjektives Nichtgefallen allein ist kein Mangel, wenn die Leistung der vereinbarten Beschaffenheit und dem im Vorfeld besprochenen Konzept entspricht. Mängel sollten Filmhochzeit unverzüglich in Textform mitgeteilt werden.
§ 9 Haftung
Filmhochzeit haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Filmhochzeit nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf die der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf), und zwar begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Für vom Auftraggeber bereitgestelltes Bild-, Video- und Tonmaterial sowie Speichermedien übernimmt Filmhochzeit im Rahmen dieser Grenzen die Sorgfalt, die sie in eigenen Angelegenheiten anwendet. Für Aufnahmen, die aus Gründen nicht entstehen können, die Filmhochzeit nicht zu vertreten hat (z. B. Verbot durch Veranstaltungsort oder Dritte, Ausfall von Technik trotz Ersatzgeräten, höhere Gewalt), besteht keine Haftung.
§ 10 Urheberrecht und Nutzung
Das Urheberrecht an den Filmen und Aufnahmen liegt bei Filmhochzeit. Der Auftraggeber erhält mit vollständiger Bezahlung ein einfaches, unbefristetes Nutzungsrecht für private Zwecke, einschließlich Vorführung im Familien- und Freundeskreis und Teilen in sozialen Netzwerken unter Nennung von Filmhochzeit. Eine gewerbliche Nutzung, Bearbeitung oder Weitergabe an Dritte zu gewerblichen Zwecken bedarf der Zustimmung in Textform.
§ 11 Verwendung zu Präsentationszwecken
Filmhochzeit darf Ausschnitte aus dem Material zur Eigenwerbung (z. B. Website, Social Media, Portfolio) verwenden, wenn dies vertraglich vereinbart ist oder der Auftraggeber in Textform zugestimmt hat. Eine erteilte Zustimmung kann vor einer Veröffentlichung jederzeit widerrufen werden. Die Rechte abgebildeter Personen bleiben unberührt.
§ 12 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Leistungen und Datenträger bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Filmhochzeit; die Nutzungsrechte nach § 10 gehen erst mit vollständiger Zahlung über.
§ 13 Aufrechnung
Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur geltend gemacht werden, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 14 Änderungen des Auftrags
Wünscht der Auftraggeber nach Vertragsschluss wesentliche Änderungen des Umfangs oder Ablaufs, werden Leistung und Vergütung einvernehmlich angepasst. Kommt keine Einigung zustande, bleibt der ursprüngliche Vertrag bestehen.
§ 15 Datenschutz
Filmhochzeit verarbeitet personenbezogene Daten, soweit dies für die Geschäftsbeziehung und die Abwicklung des Auftrags notwendig ist. Weitere Hinweise finden sich in der Datenschutzerklärung.
§ 16 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts; gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Aufenthaltsstaats entzogen wird. Gerichtsstand ist Berlin, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Filmhochzeit ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; es gilt die gesetzliche Regelung.
Stand: 21.10.2026